1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil aller von uns geschlossenen und zukünftigen Verträge mit dem Kunden, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
1.2 Unser Angebot ist freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbetätigung durch uns als geschlossen.
1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Waren und Leistungen.
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird.
2.2 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung; b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden Voraussetzungen; c) Datum, an dem wir eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
2.3 Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
2.4 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Höhere Gewalt und andere unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse (Arbeitskonflikte, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung, Verkehrsunfälle, Lieferverzüge von Lieferanten etc.) verlängern die Lieferzeit entsprechend; bei Unmöglichkeit erlischt unsere Lieferpflicht.
2.5 Der Käufer kann bei von uns verschuldetem Lieferverzug entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Sonderanfertigungen ist bei der Nachfristbemessung zu berücksichtigen, dass bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht mehr verwendet werden können.
2.6 Wurde die in Artikel 2.5 vorgesehene Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so kann sich der Käufer schriftlich vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren lossagen. Der Käufer das Recht auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer an uns zurückzustellen. Den Käufer trifft jedenfalls eine Schadensminderungspflicht.
2.7 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch uns verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten.
2.8 Kommt es durch einen Lieferverzug durch höhere Gewalt (Maschinenbruch,…) so kann der Verkäufer nicht belangt werd
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk des Verkäufers ohne Verpackung und ohne Verladung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.
3.2 Die Preise basieren auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zugunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
3.3 Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.
4.1 Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Abweichendes vereinbart wurde, ist die Hälfte der Kaufsumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung zu zahlen, der Rest bei Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft.
4.2 Der Verkäufer ist ausdrücklich berechtigt auch Teilabrechungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
4.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
4.4 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben und/oder den ganzen noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (auch von allfälligen noch nicht erbrachten Teillieferungen) oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist Rücktritt vom Vertrag erklären. Jedenfalls sind wir selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug berechtigt ab ursprünglicher Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 13% per anno und den Ersatz aller gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten, die zur Einbringung der Leistung (Zahlung) des Käufers anfallen, zu verlangen (insbesondere auch allfällige Mahn- und Inkassospesen und die Kosten eines beigezogenen Anwalts). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
4.5 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 4.5 der Käufer die geschuldete Zahlung oder Leistung nicht erbracht, können wir uns schriftlich vom Vertrag lossagen. Der Käufer hat über unsere Aufforderung bereits gelieferte Ware unverzüglich zurückzustellen und Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die uns dadurch entstanden sind. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Ware sind wir berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.
4.6 Wird von einem Kunden ein Auftrag vermittelt und dabei eine Provisionszahlung vereinbart, wird diese erst fällig wenn der Auftrag zu Gänze abgearbeitet und bezahlt wurde.
5.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers bleibt die Ware unser Eigentum. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme muss der Käufer unser Eigentumsrecht geltend machen und uns unverzüglich verständigen.
5.2 Eine Weiterveräußerung der Ware hat unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen. Sie ist nur zulässig, wenn sie uns vorher schriftlich unter Anführung von Name/Firma und Anschrift des Abnehmers sowie der Höhe seiner Forderung gegen ihn bekannt gegeben wird und wir zustimmen. Der Käufer tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung an uns ab. Der Käufer muss seine Abnehmer bei Weiterverkaufsabschluss von der Abtretung verständigen. Wir können von der Abtretung jederzeit Gebrauch machen. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren ist untersagt.
5.3 Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sowie mit der Durchsetzung unserer Ansprüche entstehende Kosten sind vom Käufer zu ersetzen.
5.4 Unser Eigentum bleibt auch bei Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware aufrecht; es besteht anteiliges Miteigentum.
6.1 Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass Warenlieferungen in vereinbarter Qualität und Güte erfolgen. Für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn dies schriftlich zugesagt wurde. Für produktions- oder materialbedingte Abweichungen wird keine Gewähr geleistet.
6.2 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
6.3 Der Austauschanspruch umfasst nicht den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache.
6.4 Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden war.
6.5 Der Käufer hat allfällige Mängel sofort bei Übernahme der Ware bzw. jedenfalls zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem derartige Mängel erkennbar werden, schriftlich und nach Art und Umfang detailliert zu rügen. Bei verpackter Ware gilt eine Reklamationsfrist von drei Tagen als vereinbart.
6.6 Auch im Falle von Mängelrügen bzw. Reklamationen ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
6.7 Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
6.8 Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung, insbesondere für die Kosten allfälliger Deckungskäufe, haben wir nur aufzukommen, wenn wir hierzu im Vorhinein schriftlich zugestimmt haben.
6.9 Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
6.10 Kosten für eine Demontage oder Montage von bereits montierten, mangelhaften Waren, deren Transport sowie alle sonst denkbaren Mangelfolgeschäden sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu ersetzen.
6.11 Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
6.12 Allfällige Gewährleistungsansprüche sind am Sitz des Verkäufers zu erfüllen.
6.13 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Käufer nur bei grobem Verschulden Schadenersatz zu leisten haben für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter und für sonstige Schäden. Dem Konsumenten haften wir für Personenschäden bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für Schäden aus der unsachgemäßen Verarbeitung oder dem ungeeigneten Einsatz der gelieferten Ware.
6.14 Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
6.15 Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Be- und Verarbeitung sowie Verlegung und Einbau, soweit diese aus Anleitungen oder Prospekten vom Originalhersteller oder Generalimporteur stammen. Uns trifft keine Aufklärungspflicht über Lagerung, Einbau oder sonstiger Handhabung der Ware.
6.16 Den Händler treffen aus einer – allenfalls von ihm selbst weitergegebenen – Herstellergarantie keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Garantieempfänger.
6.17 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sowie für Produkthaftungsansprüche aus anderen Bestimmungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen gemäß § 38 UGB auf den Rechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein gesetzliches Widerspruchsrecht.
8.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht.
8.2 Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
Wird von dem Vertrag zurückgetreten, werden sämtliche angefallene kosten verrechnet. Wurden für den Auftrag diverse Leistungen, Materialien zugekauft, werden die zur Gänze berechnet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig oder nichtig sein (insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz), so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
Grein, 01.01.2015